GOLDSTEIN KFZ-Werkstatt Winterreifenpflicht
Winterreifen bzw Ganzjahresreifen (M+S-Reifen)
Winterreifen werden überwiegend mit „M&S“, „M+S“ oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Es sind allerdings nicht alle Autoreifen mit M+S-Symbol auch echte Winterreifen. Deswegen tragen einige moderne Winterreifen zusätzlich das so genannte „Schneeflocken“-Symbol, um eine Differenzierung zu ermöglichen. Verbunden mit dem M+S-Symbol ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse (s. „Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt“). Ganzjahresreifen sind in diesem Zusammenhang als Winterreifen zu sehen und können nur als solche gewertet werden, wenn sie diese M+S-Kennzeichung tragen.
Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern
Ist „Winterausrüstung“ (teilweise bei entsprechender Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert – mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen.
„Winterreifen-Verordnung“
In Deutschland gilt seit Mai 2005 die Vorschrift, nur mit Bereifung zu fahren, die an die Witterungsverhältnisse angepasst ist. Bei winterlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen sind verkehrstechnische und juristische Sicherheit nur zu erwarten, wenn mit echten Winterreifen gefahren wird.
Quelle: ADAC