Unfallreparatur-Service mit geballter Expertise für ein makelloses Ergebnis
Schaden behoben, Vertrauen gewonnen: Unsere Experten bringen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall wieder auf die Straße.
Schaden behoben, Vertrauen gewonnen: Unsere Experten bringen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall wieder auf die Straße.
Goldstein – Unfallinstandsetzung und Unfall Schadensabwicklung
Bei einem Unfall kann es schnell kompliziert werden und Unsicherheiten aufkommen. Fragen wie „Was mache ich bei einem Autounfall?“ oder „Wie läuft die Unfallabwicklung ab?“ tauchen oft auf und können zu Fehlentscheidungen führen.
Besonders bei unverschuldeten Unfällen ist Vorsicht geboten, wenn die gegnerische Versicherung anbietet, den Schaden zu übernehmen. Bequem klingend, kann dies dazu führen, dass wichtige Schritte wie Gutachten, Werkstattwahl und Mietwagen vernachlässigt werden.
Die Sachbearbeiter der Versicherungen nutzen oft die Unwissenheit der Betroffenen aus, um den Schaden kostengünstig zu regeln. Hierbei wird das eigene Interesse über das des Geschädigten gestellt.
Unser Unfallreparatur-Service in Barleben bei Magdeburg ist darauf spezialisiert, Ihnen in solchen Situationen zu helfen. Wir unterstützen Sie von der Schadensmeldung über die Gutachtenerstellung bis hin zur Unfallinstandsetzung nach Herstellervorgaben. Dabei behalten wir Ihre Interessen im Blick und setzen uns für eine faire Schadensabwicklung mit der Versicherung ein.
Unsere Erfahrung und Kompetenz machen uns zu Ihrem verlässlichen Ansprechpartner für die Unfallinstandsetzung und -abwicklung. Vermeiden Sie verkehrsrechtliche Fehler und finanzielle Nachteile – lassen Sie sich bei einem Unfall von uns beraten und begleiten.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um nach einem Unfall sicher und ohne vermeidbare Nachteile weiterzukommen.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei und unabhängig!
Verkehrsunfall: Polizei anrufen oder nicht?
In den meisten Fällen ist es angebracht, der Polizei einen Unfall zu melden. Das kann später für die Schadensersatzleistung der Versicherung oder bei einer Verhandlung des Unfalls vor Gericht wichtig sein.
In folgenden Fällen müssen Sie die Polizei verständigen:
– Unfallbeteiligter nicht vor Ort
– die Unfallparteien sich nicht einigen können
– Hoher Sachschaden
– Verletzte Personen
– Unfallstelle, die nicht abgesichert werden kann
– ein ausländisches Fahrzeug keinen Versicherungsnachweis erbringen kann
– wenn Miet- oder Firmenwagen in den Unfall verwickelt ist
Generell ist man bei einem Verkehrsunfall nicht verpflichtet, die Polizei zu verständigen.
Wenn alle an dem Unfall Beteiligten damit einverstanden sind, muss die Polizei nicht hinzugezogen werden.
Jedoch müssen die Unfallbeteiligten dann selbst die erforderlichen Feststellungen treffen, damit ihre Versicherungen den Schaden regulieren können. Demnach muss jeder Unfallbeteiligter den anderen Parteien Angaben zu seiner Person machen – also Name und Adresse, Angaben zum Fahrzeug usw.
Autounfall dokumentieren
Notieren Sie zunächst die wichtigsten Daten aller am Unfall beteiligten Personen und Schäden.
– Ort, Datum und Uhrzeit des Autounfalls
– Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten
– Versicherungsdaten der Beteiligten
– Namen und Anschriften von Zeugen
– Unterschriften der Unfallparteien
– Unfallschäden an den Fahrzeugen oder Sachen (z.B. mitgeführtes Gepäck oder Kleidung)
– Fotos vom Unfallort (Fahrzeuge, Schäden, Bremsspuren oder Flüssigkeiten)
– Daten zu den Unfallfahrzeugen
– Beschreibung des Unfallhergangs
Man sollte außerdem eine Unfallskizze anfertigen die Folgendes enthalten muss:
– Straßenverlauf: Die verschiedenen Spuren von mehrspurigen Straßen. Auf einem Parkplatz müssen alle parkenden Fahrzeuge in der Nähe der Unfallstelle eingezeichnet werden.
– Vorhandene Straßenschilder: Vermerke bei Unfällen auf Kreuzungen alle relevanten Straßenschilder.
Position und Fahrtrichtung der Fahrzeuge: Jedes Auto muss einem Fahrer zugeordnet werden können. Es helfen farbige Markierungen oder Nummern.
– Augenzeugen: Gibt es Augenzeugen, sollten ihre Positionen angegeben werden.
Unfallmeldung bei der Versicherung
Ist man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die Kfz-Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung sollte zeitnah erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Eine solche Informationspflicht steht in der Regel in den Versicherungsbedingungen
Für den Unfallverursacher gilt:
Ist man Schuld an einem Autounfall muss die Versicherung zeitnah informiert werden. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen.
Tipp: Schuldeingeständnisse am Unfallort vermeiden.
Für den Geschädigten gilt:
In diesem Fall ist bei der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers zu melden, um sicher zu gehen, dass der Unfallgegner den Unfall nicht verschweigt, um seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden, sowie auch bei eigener Kfz-Versicherung.
Eine Meldefrist gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht. Nach drei Jahren verjähren jedoch die Ansprüche des Geschädigten. Schon allein deswegen sollte man nicht zu lange warten. Mit fortschreitendem Abstand zum Schadensfall ist dieser auch schlechter nachweisbar. Die Haftpflichtversicherung kann noch stärker versuchen, bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.
Wichtig Ist:
Vorsicht bei Angeboten zum Schadenmanagement. Wenn die gegnerische Versicherung ihr „Schaden-Management“ oder einen „Schadenservice“ anbietet, darf man getrost ablehnen – und sollte es auch tun!
Die Sachbearbeiter sind bestens geschult und nutzen die Unkenntnis und Verunsicherung des Geschädigten aus. Ziel einer solchen „Direktregelung“ durch einen Schadenmanager ist es, den Schadenfall für die eigene Versicherung möglichst kostengünstig zu regulieren und den Geschädigten davon abzuhalten, sein Recht auf juristische Beratung und freie Wahl von Sachverständigem und Werkstatt wahrzunehmen.
Wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
– Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
– Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
– Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
– Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
– Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
– Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
– Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird.
– Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen.
Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
Fahrerflucht: Zahlt die Versicherung nach einem Unfall?
Schäden, die bei dem Geschädigten entstanden sind, zahlt im ersten Schritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – sofern dieser ausfindig gemacht werden kann.
Nur eine Vollkasko-Versicherung übernimmt in jedem Fall Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Dritte entstehen.
So gehst Du bei einem Unfall mit Fahrerflucht vor
– Nach dem Verursacher suchen
– 30 Minuten am Unfallort warten
– Polizei einschalten
– Schaden an die Versicherung melden
Fahrerflucht gilt als die zweithäufigste Straftat im Straßenverkehr.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
– Wer Fahrerflucht begeht und erwischt wird, muss die Kosten für den Schaden selbst bezahlen. Die Kfz-Versicherung übernimmt zwar normalerweise zunächst die Kosten, verlangt sie dann aber vom Täter zurück. Obendrein kann in solch einem Fall auch die Rechtsschutzversicherung die Zahlung verweigern.
– Bei Fahrerflucht kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen. Als Strafe sind auch ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg möglich.
– Man kann innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei eine Selbstanzeige aufgeben, wenn Sie Fahrerflucht begangen haben. So kann man die Strafe mildern.
Was ist ein Bagatellschaden?
Unter einem Bagatellschaden sind geringfügige Schäden zu verstehen, die in erster Linie nur die Oberfläche der Karosserie betreffen (Lackkratzer oder Schrammen als Beispiel). Das Gesetz sieht keinen festen Wert für einen Bagatellschaden vor!
Folgende Schäden können beispielsweise unter Bagatellschäden fallen:
– Eine kleine Delle im Autoblech
– Ein geringer Kratzer im Autolack
– Kleine Schrammen am Auto
Gesetzlich ist keine Beitragshöhe festgelegt, ab welcher es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt. Meist wird jedoch davon ausgegangen, dass Schädigungen ab ca. 750 Euro nicht mehr als Bagatellschäden, sondern als normaler Schaden angesehen werden.
Aber Vorsicht!
Bei manchen Schäden ist nicht gleich erkennbar, ob es sich nur um einen kleinen Schaden des Autos handelt.
Dabei kann man zum Beispiel auf Folgendes achten:
• ist es eine Delle mit Lack Beschädigung oder sind knicke erkennbar?
• Sind die Kratzer im Auto sehr tief, sodass das Auto aufwendig lackiert werden muss?
• Ist dein Auto mit einem Sonderlack überzogen, der sehr teuer ist?
In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Reparaturkosten die 750 Euro übersteigen werden und man kann den Schaden nicht mehr als Bagatellschaden ansehen.
Unser Tipp!
Bei der Unfallschaden gehen Sie nicht gleich von einem Bagatellschaden aus. In meisten Fällen unterschätz man den Schaden, auch wenn man auf ersten Blick kaum was erkennen kann.
Auf jeden Fall ist es ratsam den Schaden vorher begutachten lassen!
Mietwagen bei Totalschaden
Liegt die Unfallschuld beim Unfallgegner, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Bezahlen muss die Versicherung des Unfallverursachers.
Wenn Ihre Auto einen Totalschaden hat
Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden hat man als Geschädigter Anspruch auf einen Mietwagen.
Allerdings kann man den Mietwagen nicht unendlich lange fahren, sondern nur in der Zeit der Ersatzbeschaffung eines neuen Autos.
Durchschnittlich dauert das ca. 14 Tage. Danach bezahlt die gegnerische Versicherung den Mietwagen nur in Ausnahmefällen weiter.
Wichtig ist:
Man muss den Mietwagen tatsächlich brauchen.
Der Wagen sollte pro Tag für mindestens 20-30 Kilometer benötigt werden. Sind es weniger, wäre ein Taxi oft billiger, sogenannte Geringfügigkeitsgrenze.
Ähnlich ist es, wenn man einen Zweitwagen hat und auf den Mietwagen nicht angewiesen ist. Wird der zweite Pkw aber zum Beispiel ständig von Familienangehörigen genutzt, muss man ihn nicht entziehen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen, der mit Ihrem Fahrzeug vergleichbar ist. Das bedeutet auch, dass Sie keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen müssen.
Mietwagen nach Unfall
Liegt die Unfallschuld beim Unfallgegner, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Bezahlen muss die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein Anspruch hat man in der Zeit während der Unfallinstandsetzung oder sofort nach dem Unfall bei Fahrzeugen, die wegen des Unfalls fahruntüchtig sind.
Wichtig ist:
Man muss den Mietwagen tatsächlich brauchen.
Der Wagen sollte pro Tag für mindestens 20-30 Kilometer benötigt werden. Sind es weniger, wäre ein Taxi oft billiger, sogenannte Geringfügigkeitsgrenze.
Ähnlich ist es, wenn man einen Zweitwagen hat und auf den Mietwagen nicht angewiesen ist. Wird der zweite Pkw aber zum Beispiel ständig von Familienangehörigen genutzt, muss man ihn nicht entziehen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen, der mit Ihrem Fahrzeug vergleichbar ist. Das bedeutet auch, dass Sie keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen müssen.
Mietwagen gleich nach dem Unfall
Liegt die Unfallschuld beim Unfallgegner, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Bezahlen muss die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein Anspruch auf Mietwagen gleich nach dem Unfall, hat man bei Fahrzeugen, die wegen des Unfalls fahruntüchtig sind, also nicht mehr fahrbereit sind. Ein kleiner Kratzer oder eine Beule zählt nicht dazu!
Ein Anspruch hat man auch in der Zeit während der Unfallinstandsetzung
Als Unfallgeschädigter soll man zunächst ein Sachverständigengutachten einholen, das den Schaden des Auto bewertet. Dieses Gutachten sollte nicht länger als ein paar Tage dauern. Schon in dieser Zeit hat man Anspruch auf ein Ersatzauto und nicht erst, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt steht. (davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug nicht mehr sicher geführt werden kann)
Nachdem man das Gutachten erhalten hat, bekommt man die Zeit, um über das weitere Vorgehen nachzudenken.
In dieser sogenannter Überlegungszeit von ein bis zwei Tagen steht Ihnen ein Mietwagen zu. Während der anschließenden Reparatur darf man die ganze Zeit mit dem Mietwagen fahren.
Die genaue Reparaturzeit in der Werkstatt muss man am Ende nachweisen, am besten mit der Kopie der Reparaturrechnung.
Wichtig ist:
Man muss den Mietwagen tatsächlich brauchen.
Der Wagen sollte pro Tag für mindestens 20-30 Kilometer benötigt werden. Sind es weniger, wäre ein Taxi oft billiger, sogenannte Geringfügigkeitsgrenze.
Ähnlich ist es, wenn man einen Zweitwagen hat und auf den Mietwagen nicht angewiesen ist. Wird der zweite Pkw aber zum Beispiel ständig von Familienangehörigen genutzt, muss man ihn nicht entziehen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen, der mit Ihrem Fahrzeug vergleichbar ist. Das bedeutet auch, dass Sie keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen müssen.
Ihre Meinung ist uns Wichtig
Hier sehen Sie ein paar unsere zufriedenen Kunden
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Über Ihre ehrliche Meinung würden wir uns sehr freuen. Ihre Meinung ist uns wichtig!