Sichern Sie sich ein Ersatzfahrzeug in unserer Kfz-Werkstatt
Für uneingeschränkte Mobilität während der Fahrzeugreparatur
Für uneingeschränkte Mobilität während der Fahrzeugreparatur
In unserer heutigen Zeit sind viele von uns auf ihre Fahrzeuge angewiesen, sei es für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, für den täglichen Transport der Kinder oder für eine spontane Ausfahrt ins Grüne. Doch was passiert, wenn das treue Gefährt einmal in die Werkstatt muss? In solchen Momenten wird die Mobilität oft zur Herausforderung. Hier kommt unser Ersatzfahrzeug-Service ins Spiel, der von der Meisterwerkstatt Goldstein in Barleben bei Magdeburg angeboten wird.
Wir verstehen, wie wichtig Ihr Fahrzeug für Sie ist und dass Sie nicht auf Ihre Mobilität verzichten möchten. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, während der Reparatur Ihres Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug zu nutzen. Unser Ziel ist es, Ihnen während dieser Zeit die uneingeschränkte Mobilität zu gewährleisten, damit Sie Ihren gewohnten Alltag so problemlos wie möglich fortsetzen können.
Unsere Ersatzfahrzeuge sind sorgfältig gewartet und in einem ausgezeichneten Zustand, um Ihnen eine sichere und komfortable Fahrt zu gewährleisten. Wir stellen sicher, dass jedes Ersatzfahrzeug regelmäßig gewartet wird, um höchste Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur einsatzbereit ist, damit Sie Ihre Wege ohne Unterbrechung zurücklegen können. Gönnen Sie sich die Sorglosigkeit, die unser Ersatzfahrzeug-Service bietet, und bleiben Sie mobil, auch wenn Ihr eigenes Fahrzeug eine Auszeit benötigt.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei und unabhängig!
Mietwagen nach Unfall
Liegt die Unfallschuld beim Unfallgegner, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Bezahlen muss die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein Anspruch hat man in der Zeit während der Unfallinstandsetzung oder sofort nach dem Unfall bei Fahrzeugen, die wegen des Unfalls fahruntüchtig sind.
Wichtig ist:
Man muss den Mietwagen tatsächlich brauchen.
Der Wagen sollte pro Tag für mindestens 20-30 Kilometer benötigt werden. Sind es weniger, wäre ein Taxi oft billiger, sogenannte Geringfügigkeitsgrenze.
Ähnlich ist es, wenn man einen Zweitwagen hat und auf den Mietwagen nicht angewiesen ist. Wird der zweite Pkw aber zum Beispiel ständig von Familienangehörigen genutzt, muss man ihn nicht entziehen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen, der mit Ihrem Fahrzeug vergleichbar ist. Das bedeutet auch, dass Sie keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen müssen.
Mietwagen bei Totalschaden
Liegt die Unfallschuld beim Unfallgegner, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Bezahlen muss die Versicherung des Unfallverursachers.
Wenn Ihre Auto einen Totalschaden hat
Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden hat man als Geschädigter Anspruch auf einen Mietwagen.
Allerdings kann man den Mietwagen nicht unendlich lange fahren, sondern nur in der Zeit der Ersatzbeschaffung eines neuen Autos.
Durchschnittlich dauert das ca. 14 Tage. Danach bezahlt die gegnerische Versicherung den Mietwagen nur in Ausnahmefällen weiter.
Wichtig ist:
Man muss den Mietwagen tatsächlich brauchen.
Der Wagen sollte pro Tag für mindestens 20-30 Kilometer benötigt werden. Sind es weniger, wäre ein Taxi oft billiger, sogenannte Geringfügigkeitsgrenze.
Ähnlich ist es, wenn man einen Zweitwagen hat und auf den Mietwagen nicht angewiesen ist. Wird der zweite Pkw aber zum Beispiel ständig von Familienangehörigen genutzt, muss man ihn nicht entziehen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen, der mit Ihrem Fahrzeug vergleichbar ist. Das bedeutet auch, dass Sie keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen müssen.
Mietwagen gleich nach dem Unfall
Liegt die Unfallschuld beim Unfallgegner, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Bezahlen muss die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein Anspruch auf Mietwagen gleich nach dem Unfall, hat man bei Fahrzeugen, die wegen des Unfalls fahruntüchtig sind, also nicht mehr fahrbereit sind. Ein kleiner Kratzer oder eine Beule zählt nicht dazu!
Ein Anspruch hat man auch in der Zeit während der Unfallinstandsetzung
Als Unfallgeschädigter soll man zunächst ein Sachverständigengutachten einholen, das den Schaden des Auto bewertet. Dieses Gutachten sollte nicht länger als ein paar Tage dauern. Schon in dieser Zeit hat man Anspruch auf ein Ersatzauto und nicht erst, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt steht. (davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug nicht mehr sicher geführt werden kann)
Nachdem man das Gutachten erhalten hat, bekommt man die Zeit, um über das weitere Vorgehen nachzudenken.
In dieser sogenannter Überlegungszeit von ein bis zwei Tagen steht Ihnen ein Mietwagen zu. Während der anschließenden Reparatur darf man die ganze Zeit mit dem Mietwagen fahren.
Die genaue Reparaturzeit in der Werkstatt muss man am Ende nachweisen, am besten mit der Kopie der Reparaturrechnung.
Wichtig ist:
Man muss den Mietwagen tatsächlich brauchen.
Der Wagen sollte pro Tag für mindestens 20-30 Kilometer benötigt werden. Sind es weniger, wäre ein Taxi oft billiger, sogenannte Geringfügigkeitsgrenze.
Ähnlich ist es, wenn man einen Zweitwagen hat und auf den Mietwagen nicht angewiesen ist. Wird der zweite Pkw aber zum Beispiel ständig von Familienangehörigen genutzt, muss man ihn nicht entziehen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen, der mit Ihrem Fahrzeug vergleichbar ist. Das bedeutet auch, dass Sie keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen müssen.
Ihre Meinung ist uns Wichtig
Hier sehen Sie ein paar unsere zufriedenen Kunden
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